Die Anordnungen zur Verhinderung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus haben den Luftverkehr drastisch einbrechen lassen. Der Flughafen Münster/Osnabrück hat im Rahmen seines Krisenmanagements zur Schonung der Liquidität folgende Maßnahmen beschlossen:
1. Für alle Bereiche des Flughafens ist rückwirkend zum 1. März Kurzarbeit beantragt worden. Diese Regelung betrifft nicht nur die operativen Einheiten, sondern auch die gesamte Verwaltung.
2. Ab Dienstag, den 24. März, wird das Betriebsregime des Airports in der Form geändert, dass nur noch bereits koordinierte oder mit einem Vorlauf von vier Stunden angemeldete Flüge abgefertigt werden. Diese Maßnahme ermöglicht es, alle Vorhaltekosten zu reduzieren und nur noch die betriebsnotwendigen Aufgaben zu erledigen.
3. Ebenso werden ab kommenden Dienstag die Terminalgebäude geschlossen. Die Abfertigung der verbleibenden Flüge erfolgt dann über den Bereich der allgemeinen Luftfahrt (GAT) am Tor 3b. Abfliegende Fluggäste werden gebeten, sich für Check-In und Sicherheitskontrolle dort einzufinden.
>>Der Eingang befindet sich direkt am Radarturm links der Terminalgebäude.