Fluglärmüberwachung
Fluglärmüberwachung rund um den FMO
Der Flughafen Münster/Osnabrück führt gemäß § 19a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in benachbarten Städten und Gemeinden, die im Bereich der An- und Abflugrouten liegen, permanente Lärmmessungen und -kontrollen durch. Die Fluglärmmessanlage besteht aus drei fest installierten und einer mobilen Messstation. Die Lage der Messstationen wurde in Absprache mit den umliegenden Kommunen festgelegt.
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