Fluglärmüberwachung

Fluglärmüberwachung rund um den FMO

Der Flughafen Münster/Osnabrück führt gemäß § 19a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in benachbarten Städten und Gemeinden, die im Bereich der An- und Abflugrouten liegen, permanente Lärmmessungen und -kontrollen durch. Die Fluglärmmessanlage besteht aus drei fest installierten und einer mobilen Messstation. Die Lage der Messstationen wurde in Absprache mit den umliegenden Kommunen festgelegt.

Fluglärmberichte

Hier finden Sie die Mess- und Auswertungsergebnisse der Lärmmessungen: